Sozialgeld

SozialgeldSozialgeld ist eine staatliche Sozialleistung die allen zusteht, die nicht erwerbsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen besteht, wenn auch dieser hilfebedürftig ist und Leistungen beanspruchen kann. Auch von älteren Menschen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung haben und minderjährige Kinder können Ansprüche auf Sozialgeld haben, hier wird individuell geprüft.

Sozialgeld ist kein Sozialhilfeersatz und so gibt es einzelne Ausnahmefälle in denen auch beide Leistungen bezogen werden können.Sozialgeld ist als Grundsicherung gedacht. So fällt zum Beispiel ein Sozialhilfeempfänger, der mit einem Hartz 4 Empfänger zusammen zieht, ab dem Zeitpunkt des Zusammenzugs, in die Grundsicherung und kann entsprechend den Bezug beantragen beziehen. Die Grundsicherung ist grundsätzlich für alle, die entweder im Alter eine Grundsicherung bedürfen und für alle die erwerbsunfähig sind.

Ob und in welcher Höhe die Leistung gewährt werden kann, wird entsprechend geprüft. Anträge können bei den zuständigen ARGEN gestellt werden. Wichtig ist es, entsprechend alle Nachweise vorzulegen. Bei der Grundsicherung gelten die jeweils aktuellen Regelsätze, plus entsprechende Kostenübernahme von Miete und Co. Es lohnt sich in jedem Fall mit einem entsprechenden Rechner zu prüfen, in welcher Höhe die Leistung zustehen würde, denn so lassen sich auch Bescheide unkompliziert prüfen. Anträge stehen entsprechend online bereiten und auch entsprechenden Hilfen.