Kindergeld
Kindergeld ist für alle Eltern ein großes Thema. Grundsätzlich können Eltern für ihre Kinder Kindergeld von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen. Wichtig für Eltern ist es, dass Kindergeld nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern ein Antrag Kindergeld bei der jeweilig zuständigen Familienkasse ein Antrag Kindergeld gestellt wird. Unter bestimmten Umständen können Eltern auch eine verlängerte Auszahlung Kindergeld beantragen, sodass ein Bezug bis zum 25. Lebensjahr möglich ist. Dies ist möglich, wenn sich Kinder in der Berufsausbildung befinden. Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld weiter bezogen werden, wenn der Zwischenraum geringer wie 5 Monate ist.
Wenn Eltern Kindergeld beantragen, können sie seit 2010 mit 184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind rechnen. Für das dritte Kind erhalten Eltern entsprechend 199 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Entsprechend ist es wichtig einen Antrag Kindergeld möglichst umgehend zu stellen, die Bewilligung bleibt automatisch bis zum 18. Lebensjahr aktuell. änderungen müssen der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden, was durchaus formlos möglich ist. Für die Beantragung jedoch muss der entsprechende Antragsvordruck Verwendung finden. Die zuständige Familienkasse findet sich meist beim nächst gelegenen Arbeitsamt, jedoch ist eine persönliche Vorsprache nicht von Nöten.