GEZ Befreiung
Jeder, der in Deutschland einen Computer, ein Radio, ein TV Gerät oder ein Handy besitzt, mit dem Fernsehprogramm empfangbar ist, der muss GEZ Gebühren bezahlen. Doch alle, die zum Beispiel Sozialleistungen erhalten, haben die Möglichkeit eine GEZ Befreiung zu beantragen. Eine GEZ Befreiung ist nicht nur möglich beim Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt, sondern zum Beispiel auch beim Bezug von Bafög oder bei einer Behinderung über 80 Prozent. So gibt es einige Sonderregelungen, die es ermöglichen sich von der GEZ befreien zu lassen.
Während einst nur Besitzer von TV und Radio Empfängern GEZ zahlen mussten, hat sich dies ausgeweidet und auch alle die ein Handy und einen Computer besitzen, welche den Empfang von Fernsehprogrammen ermöglichen, müssen GEZ bezahlen. Empfänger von Sozialleistungen können sich grundsätzlich problemlos befreien lassen, jedoch muss dies gesondert beantragt werden. So zahlen immer noch viele Verbraucher die Gebühren für den Fernseh- und Radioempfang, obwohl ihnen grundsätzlich eine Befreiung zustehen würde.
Die Gebühr für Fernseh- und Radioempfang beläuft sich aktuell auf 53,94 EUR für drei Monate. So lässt sich die Haushaltskasse durch einen Antrag auf Befreiung um einiges entlasten. Wichtig ist es auch darauf zu achten, dass in einem Haushalt die Geräte nur einmal angemeldet werden müssen, denn gerade bei neuen Haushaltsgemeinschaften sollte immer geprüft werden, dass die GEZ nicht doppelt angemeldet ist und bezahlt wird.